Neue Hackordnung

Ich erinnere mich noch gut an den Tag, an dem uns vor etwa sieben Jahren erstmals Brennholz geliefert wurde. Da man nirgends her fahren konnte, wurde es einfach irgendwo im Hof abgekippt. Und dann mit der Schubkarre weiter transportiert. Mühsam. Das Verfahren hat sich dann gehalten. Jahr für Jahr. Schubkarre für Schubkarre. Vorletztes Jahr habe ich dann das verwahrloste Staudenbeet erstmal abgeschnitten. Damit hatte man schonmal etwas mehr Licht im Haus. Die Wurzeln blieben drin und die Reste der Stauden natürlich auch. Da konnte man weder mit dem Rasentrecker drüber fahren noch mit einem anderen Fahrzeug. Panzer und Kettenfahrzeuge haben wir nicht. Dann hätte ich natürlich sehr gerne einen Minibagger gehabt. Den habe ich mir dann aber verkniffen. Hauptsächlich deswegen, weil ich ihn nirgends unterstellen kann. So habe ich zum Handbagger gegriffen. Und zur Spitzhacke. Wurzel für Wurzel ausgebuddelt. Und – voll krass – jetzt kann man mit dem Transporter und dem Hänger zumindest vor den Schuppen fahren. Ganz ums Haus kann man noch nicht fahren – aber egal. Das eröffnet wirklich neue Möglichkeiten. Nun wird das Holz hinter dem Haus gesägt, direkt auf den Hänger geladen, mit dem Transporter vor das Holzlager gefahren und dort vom Hänger runter gehackt. Viel weniger bücken, geht sehr viel schneller und entspannter. Das Holz muss weniger oft in die Hand genommen werden. Es muss nicht mehr in den Schubkarren geladen werden. Dazu kommt, dass wir letztes Jahr deutlich mehr Holz gemacht haben, als wir im Winter gebraucht haben. Wir haben nur etwa drei Viertel des Holzes verbraucht, was wir letztes Jahr gemacht haben. Wir sind also dieses Jahr voraussichtlich schneller fertig mit dem Brennholz. Und … äääh – wir haben zu viel Brennholz. Erst vorletzte Woche habe ich 30 rm Fichte bestellt … Naja. Also. Es verliert zwar auch an Brennwert. Aber dadurch, dass auch die Brennholzpreise steigen, gleicht sich das vielleicht wieder aus.

Ansonsten … die Schule hat wieder begonnen. Es war Sponsorenlauf. Ohne Fest. Offenbar eine etwas formelle Angelegenheit. Schade eigentlich. Und morgen soll die Schulpsychologin in der Klasse hospitieren. Was auch immer dabei heraus kommt. Auch dies scheint so eine formelle Angelegenheit zu sein.

Auch wenn es manchen Leser langweilen wird hier mal ein paar Auszüge aus dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

§2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule

(1) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wird bestimmt durch die Wertentscheidungen, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern niedergelegt sind. Zu ihnen gehört eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der wertschätzenden Kommunikation, die die Würde der Schülerpersönlichkeit wie der Lehrpersönlichkeit achtet. Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen.

(2) Die Schule soll den Schülerinnen und Schülern Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen mit dem Ziel vermitteln, die Entfaltung der Persönlichkeit und die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so zu fördern, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben.

§ 3 Lernziele

  1. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Schule insbesondere lernen,
  2. Selbstständigkeit zu entwickeln und eigenverantwortlich zu handeln,
  3. die eigene Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten,
  4. selbstständig wie auch gemeinsam mit anderen Leistungen zu erbringen,
  5. soziale und politische Mitverantwortung zu übernehmen sowie sich zusammenzuschließen, um gemeinsame Interessen wahrzunehmen,
  6. sich Informationen zu verschaffen und sie kritisch zu nutzen,
  7. mit digitalen Medien kompetent umzugehen, sich in einer digital geprägten Welt zu orientieren und an deren Gestaltung teilzuhaben,
  8. die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu respektieren,
  9. die grundlegenden Normen des Grundgesetzes zu verstehen und für ihre Wahrung sowie
  10. für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung einzutreten,
  11. in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln,
  12. eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen sowie Pflichten zu akzeptieren und ihnen nachzukommen,
  13. Konflikte zu erkennen, zu ertragen und sie vernünftig zu lösen,
  14. Ursachen und Gefahren totalitärer und autoritärer Herrschaft zu erkennen, ihnen zu widerstehen und entgegenzuwirken,
  15. Verständnis für die Eigenart und das Existenzrecht anderer Völker, für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen zu entwickeln,
  16. mit der Natur und Umwelt verantwortungsvoll umzugehen,
  17. für die Gleichstellung von Frauen und Männern einzutreten,
  18. Verständnis für wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu entwickeln,
  19. eine begründete Berufswahl zu treffen.

Und man fragt sich, ob die in Dorf Mecklenburg (Lehrer, Schulleitung) überhaupt ihr Schulgesetz kennen oder ob sie in erster Linie die Besoldungsordnung im Blick haben.

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